Strafrecht
Im Bereich des Strafrechts ist es besonders wichtig, sich frühzeitig von einem Anwalt für Strafrecht (Strafverteidiger) rechtlich beraten zu lassen. Nur mit einem kompetenten Strafverteidiger oder einer kompetenten Strafverteidigerin können die Möglichkeiten einer wirksamen Verteidigung voll ausgeschöpft werden. Unsere Rechtsanwältin für Strafrecht der Kanzlei Morandi Schnider – Rechtsanwälte und Notare verfügt über die benötigten besonderen Kenntnisse im Schweizer Strafrecht und im Schweizer Strafprozessrecht, um Sie erfolgreich verteidigen zu können. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden.
Strafrechts-Anwälte bieten ihre Beratung und Vertretung unter anderem bezüglich der folgenden Thematiken an:
- Strafe beziehungsweise Busse für illegale Abfallentsorgung
- Diebstahl
- Bestellung auf fremden Namen
- Körperverletzung
- Arztfehler bei ärztlichem Heileingriff
- Notwehr
- Erpressung
- Nötigung
- Sachbeschädigung
- Üble Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung
- Persönlichkeitsverletzung im Strafrecht
- nachträgliche Einwilligung im Strafrecht
- Anspruch auf Genugtuung in der Schweiz
- Wertersatz gemäss Strafrecht
- ungerechtfertigte Betreibung
- Verjährungsfristen
- E-Mail-Beweis im Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Als beschuldigte Person haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und umgehend einen Anwalt für Strafrecht zu mandatieren, also mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Sie haben jederzeit den Anspruch, frei mit Ihrem Strafverteidiger zu sprechen. Es empfiehlt sich, dass Sie – zumindest zunächst – von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Sie den Handlungsspielraum für die Strafverteidigung durch unbedachte Aussagen einschränken. Strafverteidiger haben übrigens das Recht auf umfassende Akteneinsicht und können sämtlichen Einvernahmen beiwohnen.
Sie sollten sich im Fall der Fälle so früh wie möglich von einem Rechtsanwalt für Strafrecht beraten lassen, idealerweise noch bevor Sie überhaupt von den Strafverfolgungsbehörden befragt werden. Natürlich können Sie uns auch jederzeit später beauftragen.
Der Hauptsitz unserer Anwaltskanzlei, in der Sie von einer Anwältin im Strafrecht betreut werden, befindet sich in der Stadt Solothurn. Weitere Standorte haben wir in Grenchen (zwischen Solothurn und Biel) sowie in Herzogenbuchsee im Kanton Bern. Um einen Termin für eine Beratung oder eine Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt im Strafrecht unserer Anwaltskanzlei zu vereinbaren, nehmen Sie am besten telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Alternativ steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung, um uns Ihren Fall kurz zu schildern. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.
- Telefonische Kontaktaufnahme mit Rechtsanwaltskanzlei am Standort Solothurn: +41 32 623 91 91
- Telefonische Kontaktaufnahme mit Rechtsanwaltskanzlei am Standort Grenchen: +41 32 654 99 99
- Telefonische Kontaktaufnahme mit Rechtsanwaltskanzlei am Standort Herzogenbuchsee: +41 62 961 91 91
- E-Mail-Adresse aller Kanzlei-Standorte (Solothurn, Grenchen und Herzogenbuchsee): info@morandischnider.ch
- Das Kontaktformular für alle Kanzlei-Standorte (Solothurn, Grenchen und Herzogenbuchsee) finden Sie hier.
Im Strafrecht und im Strafprozessrecht ist bei Morandi Schnider – Rechtsanwälte und Notare folgende Anwältin spezialisiert und damit bestens qualifiziert, um Ihre Strafverteidigung zu übernehmen beziehungsweise um Sie in strafrechtlichen Fragen zu beraten:
Fachartikel aus dem Bereich Strafrecht
Im Folgenden finden Sie von uns erstellte Fachartikel, die einen Bezug zum Strafrecht haben: