Rechtslexikon

Nötigung

Nötigung ist ein Straftatbestand im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB). Aber was bedeutet Nötigung im Strafrecht genau? In Artikel 181 StGB heisst es:

 

«Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

 

Nötigen bedeutet dabei, jemanden gegen seinen Willen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zu zwingen, und zwar mit Gewalt, durch Androhung ernstlicher Nachteile oder durch eine andere Beschränkung der Handlungsfreiheit. 

 

Wegen der Weite der Tatbestandsvariante «andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit» muss diese Variante aus Rechtsstaatsgründen gemäss Schweizer Bundesgericht restriktiv ausgelegt werden.

 

Ausserdem weist das Bundesgericht unter anderem darauf hin, dass «die weite Umschreibung des Nötigungstatbestands von Art. 181 StGB zur Folge [hat], dass nicht jedes tatbestandsmässige Verhalten bei Fehlen von Rechtfertigungsgründen auch rechtswidrig ist. Vielmehr bedarf die Rechtswidrigkeit bei Art. 181 StGB einer zusätzlichen, besonderen Begründung. Eine Nötigung ist unrechtmässig, wenn das Mittel oder der Zweck unerlaubt ist oder wenn das Mittel zum angestrebten Zweck nicht im richtigen Verhältnis steht oder wenn die Verknüpfung zwischen einem an sich zulässigen Mittel und einem erlaubten Zweck rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig ist.» (BGE 134 IV 216 S. 218)

 

Ein Spezialfall der Nötigung findet sich in Artikel 181a StGB, wo Zwangsheirat und erzwungene eingetragene Partnerschaft unter Strafe gestellt wird.

 

 

Für eine Beratung oder Vertretung in Bezug auf eine Nötigung können Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht wenden.