Strassenverkehrsrecht (SVG)
Für alle rechtlichen Fragen zum Strassenverkehr finden Sie in unserer Anwaltskanzlei einen spezialisierten Anwalt für Strassenverkehrsrecht, der Ihnen kompetent zur Seite steht. Weite Teile vom Verkehrsrecht der Schweiz sind im Strassenverkehrsgesetz (SVG) geregelt, für dessen genaues Verständnis häufig juristische Fachkenntnisse nötig sind.
Mit Morandi Schnider – Rechtsanwälte und Notare haben Sie einen Rechtsanwalt im Strassenverkehrsrecht mit Hauptsitz in der Stadt Solothurn. Aber auch in der Stadt Grenchen, die sich zwischen Solothurn und Biel befindet, sowie in Herzogenbuchsee, Kanton Bern, bietet die Anwaltskanzlei anwaltliche Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht an.
Im Rechtsgebiet des Strassenverkehrsrechts der Schweiz spricht der Staat überproportional viele Strafen aus. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, frühzeitig einen Anwalt im Verkehrsrecht zu konsultieren. Unsere Anwaltskanzlei weist im Strassenverkehrsrecht eine überdurchschnittlich hohe Erfahrung aus. Sie werden im Verfahren vor der Straf- und Verwaltungsbehörde von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kompetent vertreten.
Im Strassenverkehrsrecht – insbesondere in Bezug auf das Strassenverkehrsgesetz (SVG) – kann ein Rechtsanwalt für Strassenverkehr unter anderem bei folgenden Themen Beratung und Vertretung anbieten:
- Verwarnung im Strassenverkehr
- Bussen im Strassenverkehr, etwa Ordnungsbussen
- Geschwindigkeitsüberschreitung gemäss SVG
- vorsorgliche Ausweisentzüge
- Ausweisentzug
- Warnungsentzug
- Sicherungsentzug
- Annulation des Führerausweises
- einfache Verkehrsregelverletzung (leichte und mittelschwere Widerhandlung im Strassenverkehr)
- grobe Verkehrsregelverletzung (schwere Widerhandlung im Strassenverkehr)
- Rasertatbestand
- Anzeige wegen Nötigung im Strassenverkehr
- medizinische Anforderungen im Strassenverkehr
- Überprüfung von Fahreignungsgutachten
- Interpretation von Haaranalysen
- Verjährung
- Überlassen eines Fahrzeuges gemäss SVG
- Übertretungen oder Vergehen gemäss SVG
- SVG-Bussenkatalog
- Halterhaftung im SVG
- Überholen gemäss SVG
Wenn Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten beziehungsweise vertreten lassen möchten, können Sie unsere Kanzlei zur Vereinbarung eines Beratungstermins am einfachsten anrufen. Sie können uns aber auch per E-Mail oder über unser Kontaktformular anschreiben:
- Telefonnummer der Kanzlei am Hauptsitz Solothurn: +41 32 623 91 91
- Telefonnummer der Kanzlei-Filiale in Grenchen: +41 32 654 99 99
- Telefonnummer der Kanzlei-Filiale in Herzogenbuchsee: +41 62 961 91 91
- Unsere E-Mail-Adresse: info@morandischnider.ch
- Zum Kontaktformular gelangen Sie hier
Auch wenn die Gerichte im Bereich des Strassenverkehrsrechts keine hohe Toleranz zulassen, gibt es zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten, beispielsweise die Entkräftung des Vorwurfes der Geschwindigkeitsüberschreitung. Machen Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vorderhand das Aussageverweigerungsrecht geltend und nehmen anschliessend (oder noch besser: vorher) Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Bei Morandi Schnider – Rechtsanwälte und Notare ist folgender Anwalt bzw. folgende Anwältin für Verkehrsrecht zuständig und unterstützt Sie, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen: