Führerausweisentzug
Der Führerausweisentzug ist eine sogenannte Administrativmassnahme, die von der zuständigen Behörde im Falle von Verstössen gegen strassenverkehrsrechtliche Vorschriften oder bei gesundheitlichen Problemen des Führerausweisinhabers verhängt werden kann. Synonyme Begriffe sind Fahrausweis-Entzug oder Führerschein-Ausweis.
Sobald der Führerausweis entzogen wurde, ist es der betreffenden Person verboten Fahrzeuge zu fahren. Zum Führerausweisentzug kommt es etwa, wenn man mit zu viel Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wird. Auch ab einer bestimmten Höhe einer Geschwindigkeitsübertretung kann ein Führerausweisentzug verhängt werden. Übrigens: Ab einer gewissen Schwere des Verstosses kann neben dem Administrativmassnahme-Verfahren auch ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Wenn die zuständige Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen eines Führerausweis-Entzuges noch prüfen muss, kann sie unter Umständen einen vorsorglichen Ausweisentzug anordnen. Man spricht hier auch von vorsorglichem Sicherungsentzug. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass dem Inhaber des Führerausweises die Fahreignung fehlt, kommt es zum definitiven Sicherungsentzug.
Vom Sicherungsentzug abzugrenzen ist der sogenannte Warnungsentzug, bei dem der Führerausweis-Entzug die Funktion einer Ermahnung hat, damit der Führerausweis-Inhaber sich in Zukunft an die Vorschriften hält.
Wenn Sie sich zum Thema Führerausweisentzug beraten lassen möchten, können Sie sich an einen Anwalt für Strassenverkehrsrecht wenden.