Immobilienrecht
Bei uns finden Sie Ihren Anwalt für Immobilienrecht. Im Bereich des Immobilienrechts, zu dem auch das Immobiliar-Sachenrecht gehört, unterstützt Sie ein Rechtsanwalt von Solothurn, Grenchen und Herzogenbuchsee aus bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Geschäftslokalitäten oder ganzen Liegenschaften.
Wir beraten und vertreten sowohl die Vermieterseite, also Privateigentümer, Liegenschaftsverwaltungen, Wohnungsbaugenossenschaften und Immobilienunternehmen, als auch Mieter sowie Bauherren und Architekten. Die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht erfolgt insbesondere zu folgenden Themen bezüglich des Immobilienrechts in der Schweiz:
- Stockwerkeigentum (darunter Rechtsberatung zur Begründung, zum Untergang beziehungsweise zur Auflösung von Stockwerkeigentum, zur Stockwerkeigentümerversammlung und zur Beschlussanfechtung)
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Versteigerung von Immobilien
- Verwaltung von Immobilien
- Dienstbarkeiten
- Erstellung von Verträgen unter anderem in Bezug auf das Kaufrecht, Vorkaufsrecht, Rückkaufsrecht, Wohnrecht und das Nutzniessungsrecht
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Architekturvertrag (Architektenvertrag)
- Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag) und Totalunternehmervertrag (TU-Vertrag)
- Nachbarrecht
- Grundstücksrecht
- Baurecht
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in sämtlichen Fragen des Mietrechts. Sollten Sie also eine Rechtsberatung durch Anwälte spezialisiert im Immobilienrecht, Baurecht, Mietrecht oder in einem anderen Bereich benötigen, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Alternativ können Sie unsere Anwaltskanzlei für Immobilienrecht auch über unser Kontaktformular kontaktieren:
- Telefon:
- +41 32 623 91 91 (Hauptsitz Solothurn)
- +41 32 654 99 99 (Filiale Grenchen)
- +41 62 961 91 91 (Filiale Herzogenbuchsee)
- E-Mail: info@morandischnider.ch
- Kontaktformular: Onlinefallanmeldung
Regelmässig aufkommende Fragen unserer Mandanten an unseren Immobilien-Rechtsanwalt in Bezug auf das Bau- und Immobilienrecht sind die folgenden:
- Wie wird Stockwerkeigentum begründet?
- Wann und wie endet das Stockwerkeigentum?
- Wozu dient das Stockwerkeigentum-Reglement und was wird darin festgehalten
- Welche Mehrheiten und Quoren gelten bei Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung?
- Wer ist zur Teilnahme an der Stockwerkeigentümerversammlung berechtigt?
- Welche Folgen hat es, wenn die Stockwerkeigentümerversammlung Beschlüsse gefasst hat, aber nicht beschlussfähig war?
- Wie und unter welchen Voraussetzungen kann man einen Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung anfechten?
- Was macht der Verwalter vom Stockwerkeigentum?
- Was kann die Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen säumige Stockwerkeigentümer unternehmen?
- Können Mitglieder der Stockwerkeigentümergemeinschaft ausgeschlossen werden?
- Was muss in einem Kaufvertrag geregelt sein?
- Wer muss die Maklergebühren (Maklerprovision) bezahlen?
- Was ist bei der Bebauung eines Grundstückes zu beachten – unter anderem in Bezug auf die Ausnützungsziffer, die Geschosszahl und die Grenzabstände?
- Wie errichtet man ein Bauhandwerkerpfandrecht und wie funktioniert die Eintragung ins Grundbuch?
- Welche Mängelbeseitigungen kann man fordern und worauf muss man dabei achten?
- Wie kann ich gegen Immissionen (etwa Lärm, Schmutz, Gestank, Schattenwurf) vom Nachbargrundstück vorgehen?
In der Rechtsanwaltskanzlei Morandi Schnider Rechtsanwälte und Notare haben folgende Anwältinnen bzw. folgende Anwälte Immobilienrecht als Spezialgebiet:
Fachartikel aus dem Bereich Immobilienrecht
Im Folgenden finden Sie von uns erstellte Fachartikel, die einen Bezug zum Immobilienrecht haben: