Rechtslexikon
Testament
Mit einem Testament, im Gesetz letztwillige Verfügung genannt, kann man – abgesehen vom Pflichtteil – festlegen, was mit dem eigenen Vermögen geschehen soll, nachdem man gestorben ist.
Um ein Testament machen zu können, muss der Erblasser testierfähig sein. Die Testierfähigkeit setzt voraus, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und urteilsfähig.
Bei der Anfertigung eines Testamentes kann ein Notar helfen, wobei dieser das Testament öffentlich beurkunden kann. Alternativ kann man auch ein eigenhändiges Testament errichten, wobei man dann alles mit der eigenen Hand aufschreiben und unterschreiben muss. Auch das Datum der Testaments-Errichtung muss man vor der Unterschrift eigenhändig festhalten.