Rechtslexikon
Strafanzeige
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung an Polizei oder Staatsanwaltschaft, dass möglicherweise eine Straftat begangen wurde. Grundsätzlich kann jede Person eine Strafanzeige erstatten. Man muss also nicht selbst von der Tat betroffen sein. Die Anzeige kann schriftlich oder mündlich bei einer Polizeistelle erfolgen. Die Behörden prüfen danach, ob ein Anfangsverdacht besteht. Wenn genügend Hinweise auf eine Straftat vorliegen, wird ein Strafverfahren eröffnet. Eine Strafanzeige führt jedoch nicht automatisch zu einem Gerichtsprozess. Sie ist in vielen Fällen der erste Schritt eines Strafverfahrens.
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