Opportunitätsprinzip
Das Opportunitätsprinzip erlaubt es den Strafbehörden, in bestimmten Fällen auf eine Strafverfolgung zu verzichten. Dies ist vor allem bei sehr leichten Straftaten möglich. Ein Verfahren kann zum Beispiel eingestellt werden, wenn die Schuld gering ist oder der Täter den entstandenen Schaden bereits wiedergutgemacht hat. Auch wenn der Täter durch die Tat selbst bereits stark betroffen ist, kann auf eine Strafe verzichtet werden.
Das Opportunitätsprinzip bildet eine Ausnahme zum Legalitätsprinzip. Es soll verhindern, dass die Justiz mit Bagatellfällen überlastet wird. Die Entscheidung muss jedoch sachlich begründet sein und darf keine wichtigen öffentlichen Interessen verletzen.
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