Opfer
Als Opfer gilt eine Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität schwer beeinträchtigt wurde. Opfer haben im Strafverfahren besondere Rechte und Schutzmassnahmen. Diese sollen verhindern, dass sie durch das Verfahren zusätzlich belastet werden. Beispielsweise können Opfer verlangen, von einer Person des gleichen Geschlechts einvernommen zu werden. Sie dürfen sich auch von einer Vertrauensperson begleiten lassen. In bestimmten Fällen kann eine direkte Begegnung mit der beschuldigten Person vermieden werden. Diese Schutzrechte sollen sicherstellen, dass die Würde und die persönlichen Interessen des Opfers gewahrt bleiben.
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