Nutzniessung
Die Nutzniessung ist ein Recht, eine Sache zu nutzen und die daraus entstehenden Erträge zu erhalten, obwohl man nicht Eigentümer ist. Zum Beispiel darf jemand in einem Haus wohnen oder die Mieteinnahmen aus einem Grundstück erhalten, das einer anderen Person gehört. Die gesetzlichen Grundlagen sind im ZGB, Art. 745 bis 775, festgelegt. Die Nutzniessung kann zeitlich befristet oder lebenslang bestehen.
Der Eigentümer darf die Sache während der Nutzniessung nicht frei verkaufen oder belasten, es sei denn, der Nutzniesser stimmt zu. Besonders im Erbrecht oder Grundstücksrecht kann die Nutzniessung eine wichtige Rolle spielen. Bei Unsicherheiten über Rechte und Pflichten ist es sinnvoll, einen Anwalt für Erbrecht oder Grundstücksrecht zu konsultieren.
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