Erbrecht
Unsere Rechtsanwälte spezialisiert im Erbrecht sowie unsere Notare begleiten und beraten Sie in Fragen des Erbrechts. Dieses Rechtsgebiet gestaltet sich oft als äusserst komplex und bringt für Rechtssuchende zahlreiche Unsicherheiten mit sich. Gerade Scheidungen, Zweitehen, ein uneheliches Kind, Stiefkinder beziehungsweise Halbgeschwister, Konkubinate oder eingetragene Partnerschaften erschweren eine dem Willen des Erblassers oder der Erblasserin gerechte Regelung des Nachlasses in der Schweiz. Umso wichtiger ist die Beratung durch einen Anwalt im Erbrecht. Die Kanzlei Morandi Schnider – Rechtsanwälte und Notare bietet Rechtsberatungen zum Erbrecht unter anderem in den folgenden Bereichen an:
- Testament
- Erbvertrag
- Zuwendungen zu Lebzeiten gemäss Erbrecht (darunter Schenkung, Erbvorbezug, Stiftungen und Trusts)
- Beantragung des öffentlichen Inventars, amtliche Liquidation
- Ausschlagung der Erbschaft
- Erbschaftsklage, Ungültigkeitsklage, Herabsetzungsklage, Erbteilungsklage und andere prozessuale Massnahmen
- Willensvollstreckung
Wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht suchen, können Sie uns für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins anrufen oder uns eine E-Mail schreiben. Sie können aber auch unser praktisches Onlineformular nutzen, um sich mit uns in Verbindung zu setzen:
- Telefonnummer am Hauptsitz Solothurn: +41 32 623 91 91
- Telefonnummer der Filiale Grenchen: +41 32 654 99 99
- Telefonnummer der Filiale Herzogenbuchsee: +41 62 961 91 91
- E-Mail: info@morandischnider.ch
- Kontaktformular: Onlinefallanmeldung
Notarielle Dienstleistungen, zum Beispiel die Beurkundung eines öffentlichen Testamentes oder die Beurkundung eines Erbvertrages, werden von der Kanzlei Morandi Schnider – Rechtsanwälte und Notare nur in Solothurn und Grenchen angeboten. Personen etwa aus Herzogenbuchsee können allerdings auch unsere notariellen Angebote in Solothurn und Grenchen nutzen, solange es dabei nicht um notarielle Dienstleistungen in Bezug auf Grundstücke in Herzogenbuchsee geht.
Erfahrungsgemäss werden unsere Anwälte und Notare immer wieder mit folgenden Fragen konfrontiert:
- Benötige ich ein Testament?
- Was ist der Unterschied zwischen einem öffentlichen und einem privaten Testament?
- Kann ein Testament auch eigenhändig erstellt werden?
- Was gilt gemäss Erbrecht in der Schweiz ohne Testament?
- Benötigen wir einen Erbvertrag?
- Was erhält der Ehegatte und was erhalten die Kinder, die Enkel sowie die Eltern als Erbe?
- Was gilt bei Trennung vom Ehegatten in Bezug auf die Erbschaft?
- Kann ich mein Kind enterben?
- Was ist eine verfügbare Quote?
- Wie kann ich meine Ehefrau oder meine Konkubinatspartnerin bei meinem Tod maximal begünstigen?
- Was bedeutet urteilsfähig?
- Kann ich ein Testament anfechten?
- Kann ich einen Erbvertrag anfechten?
- Was bedeutet Ausgleichung?
- Was bedeutet Nutzniessung im Erbrecht?
- Wie ist die gesetzliche Erbfolge laut Erbrecht in der Schweiz?
- Was gehört in der Schweiz zum Pflichtteil?
- Welche Änderungen kommen mit der Erbrecht-Revision 2023?
- Was versteht man unter Parentel?
- Was gilt in Bezug auf die Säule 3a im Erbrecht?
Unsere Notare führen mit Ihnen eine massgeschneiderte Nachlassplanung durch. Die Anwälte unserer Kanzlei setzen zudem Ihre erbrechtlichen Ansprüche durch. Sie können uns jederzeit mit Ihren Anliegen kontaktieren.
In der Rechtsanwaltskanzlei Morandi Schnider – Rechtsanwälte und Notare können Sie bei folgenden Anwälten und einer Anwältin eine Beratung im Erbrecht erhalten, wobei diese Rechtsanwälte teilweise auch Notare sind, also Ihre notariellen Anliegen grundsätzlich ebenfalls erledigen können:
- Tobias Morandi (Rechtsanwalt und Notar)
- Simon Schnider (Rechtsanwalt und Notar)
- Fabian Schneiter (Rechtsanwalt)
- Christian Aebersold (Rechtsanwalt)
- Michelle Grosjean (Rechtsanwältin und Notarin)
Fachartikel aus dem Bereich Erbrecht
Im Folgenden finden Sie von uns erstellte Fachartikel, die einen Bezug zum Erbrecht haben: