Kollektivgesellschaft (KlG)
Die Kollektivgesellschaft ist eine Firmenform für zwei oder mehr natürliche Personen, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben wollen. Sie ist in den Art. 552 ff. des Obligationenrechts geregelt. Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, was den Start für Gründer finanziell erleichtert. Obwohl die Kollektivgesellschaft keine juristische Person ist, kann sie unter ihrer Firma Rechte erwerben, Verträge abschliessen und vor Gericht klagen.
Die Gesellschafter haften jedoch sehr streng: Reicht das Firmenvermögen nicht aus, haften alle Partner unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Da jeder Gesellschafter die Firma gegen aussen vertreten kann, ist ein hohes gegenseitiges Vertrauen erforderlich. Die Kollektivgesellschaft wird im Handelsregister eingetragen, was für die Haftung und die Identifikation gegenüber Geschäftspartnern zentral ist.
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