Rechtslexikon

Hauptverhandlung (Strafrecht)

Die Hauptverhandlung ist der zentrale Teil des Strafprozesses vor Gericht. Sie ist in der StPO geregelt, insbesondere in Art. 335 ff. StPO. In der Hauptverhandlung werden die wichtigsten Beweise vor Gericht präsentiert und die Parteien tragen ihre Argumente vor. In der Regel ist die Verhandlung öffentlich, damit Transparenz gewährleistet ist. Die beschuldigte Person hat die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äussern. Am Ende der Hauptverhandlung ziehen sich die Richter zur Beratung zurück. Anschliessend wird das Urteil verkündet.

 

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