Rechtslexikon
Gutachten
Ein Gutachten ist eine fachliche Beurteilung durch eine unabhängige Expertin oder einen Experten. Es wird eingeholt, wenn im Strafverfahren spezielle Fachkenntnisse notwendig sind, etwa in medizinischen, technischen oder psychiatrischen Fragen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in Art. 182 ff. StPO. Die Gutachter müssen unabhängig sein und ihre Einschätzung sachlich begründen. Die Parteien im Verfahren können zum Gutachten Stellung nehmen oder zusätzliche Fragen stellen. Das Gericht ist nicht zwingend an das Gutachten gebunden. In der Praxis hat es jedoch oft ein grosses Gewicht bei der Entscheidfindung.
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