Einvernahme
Eine Einvernahme ist die formelle Befragung einer Person im Strafverfahren. Sie kann von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht durchgeführt werden und ist in Art. 157 ff. StPO geregelt. Zu Beginn der Einvernahme muss die befragte Person über ihre Rechte informiert werden. Dazu gehört insbesondere das Recht zu schweigen und das Recht auf einen Anwalt. Die Aussagen werden in einem Protokoll festgehalten, das später im Verfahren verwendet werden kann. In vielen Fällen haben die Parteien das Recht, bei der Einvernahme anwesend zu sein und Ergänzungsfragen zu stellen. Wenn eine Person die Verfahrenssprache nicht versteht, muss ein Dolmetscher beigezogen werden
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