Rechtslexikon

Aussageverweigerungsrecht

Aussageverweigerungsrecht bedeutet, dass eine beschuldigte Person nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Sie darf zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen schweigen. Dieses Schweigen darf im Strafverfahren grundsätzlich nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zu Beginn der ersten Einvernahme müssen die Behörden ausdrücklich auf dieses Recht hinweisen.

 

Die beschuldigte Person kann jederzeit entscheiden, ob sie Aussagen machen möchte oder nicht. Das Aussageverweigerungsrecht schützt die persönliche Freiheit und verhindert staatlichen Druck zur Selbstbelastung. Es ist ein wichtiger Bestandteil eines fairen Strafverfahrens.

 

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