Amtliche Verteidigung
Der Staat setzt eine amtliche Verteidigung ein, wenn eine beschuldigte Person nicht über genügend Geld verfügt und eine Verteidigung zur Wahrung ihrer Interessen notwendig ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich nicht um einen leichten Fall handelt oder die Rechtslage kompliziert ist. Die Kosten für diesen Anwalt trägt zunächst der Staat. Falls die beschuldigte Person jedoch später zu Geld kommt, kann der Staat diese Kosten zurückfordern. Die amtliche Verteidigung stellt sicher, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Einkommen ein faires Verfahren erhält.
Die Behörde entscheidet darüber, welcher Anwalt die amtliche Verteidigung übernimmt. Die gesetzlichen Grundlagen der amtlichen Verteidigung finden sich in der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO), insbesondere in den Art. 130 ff. StPO.
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