Veröffentlicht am 13. Februar 2026 |

Lärmbelästigung durch Nachbarn: Was tun?

Lärmbelästigungen durch Nachbarn können sehr störend sein, etwa Musik, Hundegebell oder Trittschall.

 

Was man gegen die Nachbar-Lärmbelästigungen unternehmen kann, als Mieter oder Grundeigentümer, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Rebekka Kindler
Rechtsanwältin
 
Expertin im Mietrecht
 


«Angesichts der langfristigen Nähe zu den Nachbarn sollte man Konflikte im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen so friedlich wie möglich lösen, also idealerweise ohne Polizei und ohne Gerichtsverfahren. Wir helfen Ihnen frühzeitig, die richtigen Schritte zu unternehmen, damit der Streit mit den Nachbarn nicht eskaliert.»

 
 


Regelungen gegen Nachbar-Lärmbelästigung in der Schweiz

Im Zivilgesetzbuch ist in Artikel 684 ZGB geregelt, dass Grundstückseigentümer es zu unterlassen haben, übermässig auf das Eigentum des Nachbarn einzuwirken, unter anderem durch Lärm.

 

Grundsätzlich gilt Artikel 684 ZGB zwar nur für Eigentümer eines Grundstückes. Für Mieter wird er aber entsprechend (analog) angewendet, und zwar unter Zuhilfenahme von Artikel 928 ZGB, der die Besitzstörung regelt. Denn Mieter sind zwar keine Eigentümer, aber Besitzer einer Mietwohnung.

 

Für Mieter gilt aber zusätzlich noch das Rücksichtnahmegebot aus Artikel 257f Absatz 2 des Obligationenrechts (OR):

«Der Mieter einer unbeweglichen Sache muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.»

 

Übermässiger Lärm gilt im Mietrecht ausserdem als Mangel im Sinne von Artikel 259a OR, dessen Beseitigung der Mieter vom Vermieter verlangen kann und falls dies nicht geschieht, kann der Mieter unter Umständen den Mietzins senken und andere Mängelrechte geltend machen.

 

Die Ruhezeiten am Mittag, in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen werden meist von den Gemeinden und/oder Kantonen geregelt.

 

Daneben gibt es noch einige andere gesetzliche Regelwerke, die spezielle Lärmvorschriften enthalten, etwa das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV).

Ab wann ist Lärmbelästigung durch Nachbarn übermässig?

Nicht jede Lärmbelästigung durch einen Nachbarn ist angreifbar. Nur vermeidbare und übermässige Lärmbelästigungen hat der Nachbar zu unterlassen. Aber was ist eine übermässige Lärmbelästigung? Folgende Faktoren werden entsprechend der BAFU-Vollzugshilfe zur Beurteilung herangezogen, um die Übermässigkeit einer Lärmbelästigung festzustellen:

 

  • Lautstärke des Lärms: Übermässig kann eine Lärmbelästigung schon wegen ihrer Lautstärke sein, auch ausserhalb der Ruhezeiten. Da das Lärmempfinden bei jedem Menschen anders ist, also subjektiv, gehen die Gerichte bei der Frage, was zu laut ist, vom durchschnittlich geräuschempfindlichen Menschen aus, legen also einen objektiven Massstab an.

 

  • Häufigkeit des Lärmereignisses: Auch die Häufigkeit des Lärmereignisses kann zur Übermässigkeit der Lärmbelästigung führen. Ein für sich genommen nicht übermässiger Lärm kann aufgrund der Häufigkeit die Schwelle der Übermässigkeit überschreiten.

 

  • Zeitpunkt des Lärms: Bei der Frage, was eine übermässige Lärmbelästigung ist, spielt auch der Zeitpunkt des Lärms eine Rolle. Ein Lärm, der ausserhalb der Ruhezeiten auszuhalten ist, kann während der abendlichen und/oder nächtlichen sowie mittäglichen Ruhezeit als übermässig gelten. In Hausordnungen und Polizeiverordnungen sind Ruhezeiten meistens als Mittagsruhe und Nachtruhe geregelt, etwa von 12-13 Uhr sowie von 22-7 Uhr. Teilweise gibt es noch eine Abendruhe von 20-22 Uhr und Einschränkungen etwa bei Baulärm, der schon um 19 Uhr enden muss. Sonn- und Feiertage gelten in der Regel ganztags als besondere Ruhezeit. Die genauen Regelungen zu den Ruhezeiten hängen vom Kanton bzw. der Gemeinde und dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung ab.

 

  • Charakter des Lärms: Dann muss man noch den Charakter des Lärms betrachten. Dabei spielen zeitliche Variationen eine Rolle, der Ton-/Impuls-/Informationsgehalt und Frequenzaspekte.

 

Und schliesslich gibt es noch Lärmbelästigungen, die sozialadäquat sind, und deshalb nicht als übermässig gelten. So dürfen etwa Kinder mehr Lärm machen als Heranwachsende und Erwachsene. Auch kann man von einem Früh-, Spät- oder Nacht-Schichtarbeiter nicht verlangen, dass er in den späten Nacht- oder frühen Morgenstunden auf das Duschen verzichtet. Baulärm wird von den Gerichten ausserhalb der Ruhezeiten ebenfalls ein wesentlich grösserer Spielraum eingeräumt, bevor man hier von einer übermässigen Lärmbelästigung spricht. Das Mietgericht Zürich hatte in einem Entscheid vom 27.10.2014 einen Mangel abgelehnt, obwohl der Mieter eine 45-tägige lärmintensive Bauzeit mit Abbrucharbeiten und Erdsondenbohrungen ertragen musste.

Vorgehen bei Nachbarschaftslärm

Hat man es mit einer übermässigen Lärmbelästigung durch den Nachbarn zu tun, gibt es verschiedene Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Allerdings sollte man so deeskalierend wie möglich handeln, da man mit dem Nachbarn angesichts der Nähe auch in Zukunft noch auskommen können sollte.

Klärendes Gespräch mit Lärmverursacher suchen

 

Zunächst sollte man das Gespräch mit dem Lärmverursacher suchen, um den Sachverhalt aufzuklären. Denn dem Nachbarn ist möglicherweise gar nicht bewusst, dass er störenden Lärm verursacht. Es kann auch helfen, wenn man den Nachbarn in die eigene Wohnung bittet, damit er sich selbst einen Eindruck von dem Lärm verschaffen kann, den er verursacht.

Lärmprotokoll (Lärmtagebuch) erstellen

 

Sollte das Gespräch mit dem Lärmverursacher keine Veränderung gebracht haben, und sich die Lärmbelästigung vom Nachbarn wiederholen, sollte man ein Lärmprotokoll beginnen, auch Lärmtagebuch genannt. Dieses Lärmprotokoll kann vor Gericht als Beweismittel dienen, aber als Mieter auch der Hausverwaltung vorgelegt werden, damit diese etwas gegen den lärmenden Mitmieter in der Hand hat.

 

In dieses Lärmprotokoll trägt man am besten tabellarisch folgende Informationen ein:

  • Datum des Lärmereignisses
  • Uhrzeit zu Beginn des Lärms
  • Uhrzeit am Ende des Lärms
  • Art des Lärms
  • Lautstärke des Lärms auf einer Skala von 1 (leise) bis 10 (laut)
  • Beweismittel (etwa Zeugen oder schriftliche Bestätigungen von Mitbewohnern)

Mängelrüge bei Vermieter bzw. Hausverwaltung

 

Da es sich bei einer übermässigen Lärmbelästigung um einen Mietmangel handelt, kann man die Hausverwaltung bzw. den Vermieter auffordern, diesen Mangel unter Fristsetzung zu beheben. Am besten schickt man diese Aufforderung zur Mangelbeseitigung zusammen mit dem Lärmprotokoll als eingeschriebenen Brief an Hausverwaltung bzw. Vermieter.

 

Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung müssen dem lärmenden Mieter in der Regel zunächst eine Abmahnung schicken, in der er aufgefordert wird, die übermässige Lärmbelästigung zu unterlassen. Bei fortgesetzter übermässiger Lärmbelästigung ist dann eine fristlose Kündigung möglich, Artikel 257f OR, sofern die Lärmbelästigungen für den Vermieter oder die Hausbewohner unzumutbar sind.

 

Ausserdem hat man unter Umständen einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion wegen des Mangels. Um Komplikationen zu vermeiden, kann man den Vermieter bitten, einen Vorschlag zur Höhe der Reduzierung des Mietzinses zu machen. Denn reduziert man den Mietzins eigenmächtig und falsch, droht die Kündigung. Alternativ könnte man zukünftige Mietzinse auch bei der zuständigen Behörde hinterlegen, wenn der Vermieter den Mangel nicht innerhalb nützlicher Frist beseitigt hat. Aber an dieses Verfahren sind verschiedene Voraussetzungen geknüpft; ausserdem wirkt es bereits eskalierend gegenüber der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter.

 

Lesen Sie auch unseren Artikel «Bei welchem Mangel kann man eine Mietzinsreduktion verlangen?».

Wann sollte man die Polizei rufen?

 

Die Polizei sollte man nur rufen, wenn die übermässige Lärmbelästigung gar nicht mehr auszuhalten ist, etwa nachts, weil man wegen des Lärms nicht einschlafen kann. Denn Polizei bedeutet Eskalation und vergiftet das nachbarschaftliche Zusammenleben unter Umständen auf Jahre.

 

Mit der Polizei lässt sich aber ohnehin allenfalls eine gerade andauernde Lärmbelästigung beseitigen. Der Polizeibericht könnte in einem späteren gerichtlichen Verfahren als Beweismittel dienen, dass eine übermässige Lärmbelästigung zumindest während des Polizeieinsatzes vorlag.

Rechtsanwalt einschalten

 

Hat die Hausverwaltung nichts gegen den störenden Nachbarn unternehmen können oder im Falle von Grundeigentum das Gespräch mit dem Nachbarn keine Verbesserung gebracht, sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt. Zu denken ist insbesondere an den Gang zur Schlichtungsbehörde gegen den Vermieter zur Klage auf Mangelbeseitigung, Mietzinsreduktion und/oder Schadensersatz; oder an den Gang zum Friedensrichter im Falle von Grundeigentum zur Klage gegen den Nachbarn auf Unterlassung der Lärmbelästigung und/oder Schadensersatz.

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Anwalt hilft bei Lärmbelästigung durch Nachbar

 

Da die Materie der Lärmbelästigung durch Nachbarn sehr komplex ist und wir daher in diesem Beitrag nicht auf alle Einzelfälle eingehen konnten, empfiehlt sich eine Beratung durch einen unserer auf die Materie spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei «Morandi Schnider Rechtsanwälte und Notare».

 

Rufen Sie einfach unsere Rechtsanwaltskanzlei an, um einen Beratungstermin mit einem passenden Anwalt zu vereinbaren:

 

 

Alternativ können Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei auch schriftlich erreichen, indem Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an info@morandischnider.ch schicken oder über unser Kontaktformular schildern. Innerhalb von 24 Stunden werden wir uns bei Ihnen zurückmelden.

FAQs zu Nachbar-Lärmbelästigung

 

Darf man am Sonntag den Rasen mähen?

Nein, am Sonntag darf man nicht den Rasen mähen. Gleiches gilt auch für Feiertage und sonstige Ruhezeiten, etwa während der Mittagsruhe.

Dürfen meine Nachbarn nachts den Fernseher so laut haben?

Fernsehen ist auch nachts erlaubt, allerdings müssen die Nachbarn den Fernseher auf Zimmerlautstärke einstellen.

Darf ich ein Musikinstrument spielen?

Grundsätzlich darf man auch ein Musikinstrument in der Wohnung oder im Haus spielen, sofern dies ausserhalb der Ruhezeiten erfolgt und in Massen. In einer Mietwohnung kann es jedoch verboten sein, zu musizieren, sofern dies im Mietvertrag bzw. der Hausordnung geregelt ist.

Ist es zulässig, dass der Hund des Nachbarn den ganzen Tag bellt?

Ein ständiges Bellen des Hundes ist eine übermässige Lärmbelästigung, die nicht zulässig ist.

Darf man nicht wenigstens einmal im Jahr eine Party mit Freunden und lauter Musik bis spät in die Nacht feiern?

Nein, eine solche Ausnahme gibt es nicht.

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