Privates Baurecht (insb. Werkvertrags- und Auftragsrecht)
Bei der Kanzlei «Morandi Schnider Rechtsanwälte und Notare» können Sie sich auch von einem Anwalt für Privates Baurecht beraten und vertreten lassen. Insbesondere im Werkvertrags- und Auftragsrecht können Ihnen unsere spezialisierten Anwälte weiterhelfen, aber auch in anderen Bereichen des Privaten Baurechts, etwa beim Bauhandwerkerpfandrecht.
Was ist Privates Baurecht?
Wenn man nach der Privates-Baurecht-Definition sucht, findet man eine solche nicht im Gesetz. Im Allgemeinen versteht man unter dem Begriff «Privates Baurecht» diejenigen zivilrechtlichen Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben beteiligten privaten Personen regeln. Zu den wichtigsten Vorschriften des Privaten Baurechts gehört das Werkvertragsrecht in Bezug auf Bauleistungen und das Auftragsrecht im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben.
Ein Anwalt für Privates Baurecht aus unserer Kanzlei kann Ihnen unter anderem in den folgenden Angelegenheiten kompetent weiterhelfen:
- Vertragsgestaltung bzw. Vertragserstellung
- Vertragsverhandlung
- Prüfung von Werkverträgen und Aufträgen
- Beratung zu rechtlichen Fragen in Bezug auf das Bauvorhaben
- aussergerichtliche Konfliktlösung
- gerichtliche Durchsetzung von Forderungen
- gerichtliche Abwehr von Forderungen
- Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten
Typische Themen und Fragestellungen des Privaten Baurechts, die uns in der Kanzleipraxis immer wieder begegnen, sind die Folgenden:
- Rechte und Pflichten von Bauherrschaft und Unternehmer nach Werkvertrag
- Rechte nach Werkvertrag bei Baumängeln wie Nachbesserung, Minderung, Wandelung
- Fristen und Mängelrüge bei Baumängeln nach Werkvertrag
- Wie bemisst sich der Werklohn und ab wann ist er zu zahlen?
- Ist der Kostenvoranschlag verbindlich?
- Nachträge und Streitigkeiten über Mehrkosten
- Rechtliche Beziehungen nach Auftragsrecht zu Architekten, Ingenieuren und Bauleitern
Ein Anwalt für Privates Baurecht der Kanzlei «Morandi Schnider Rechtsanwälte und Notare» hilft Ihnen natürlich auch bei allen anderen Angelegenheiten des Privaten Baurechts weiter.
Beratungs-Termin bei Anwalt für Privates Baurecht vereinbaren
Die Kanzlei «Morandi Schnider Rechtsanwälte und Notare» ist unter anderem auf das Private Baurecht (insb. Werkvertrags- und Auftragsrecht) spezialisiert. Der Hauptsitz der Kanzlei befindet sich in der Stadt Solothurn (Kanton Solothurn). Unseren zweiten Kanzlei-Standort finden Sie in Herzogenbuchsee im Kanton Bern und den dritten Standort unserer Kanzlei in der Stadt Bern.
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular, um einen Beratungs-Termin mit einem Rechtsanwalt für Privates Baurecht (insb. Werkvertrags- und Auftragsrecht) zu vereinbaren:
- Telefon:
- E-Mail: info@morandischnider.ch
- Kontaktformular: Onlinefallanmeldung
Folgende Anwälte für Privates Baurecht (insb. Werkvertrags- und Auftragsrecht) stehen Ihnen bei «Morandi Schnider Rechtsanwälte und Notare» für eine Rechtsberatung und/oder Vertretung zur Verfügung:
Auch unser Jurist Manuel Moser ist Experte für Privates Baurecht (insb. Werkvertrags- und Auftragsrecht).
Fachartikel aus dem Bereich Privates Baurecht
Im Folgenden finden Sie von uns erstellte Fachartikel, die einen Bezug zum Privaten Baurecht haben: