Einfache Gesellschaft
Die einfache Gesellschaft ist die Basisform aller Personengesellschaften und entsteht oft ganz ohne formellen Vertrag. Sie liegt vor, wenn sich zwei oder mehr Personen zusammenschliessen, um mit gemeinsamen Kräften ein Ziel zu erreichen, wie etwa bei einer Wohngemeinschaft oder einem Bauprojekt. Im Gegensatz zur AG oder GmbH hat die einfache Gesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher nicht unter eigenem Namen im Handelsregister eingetragen werden. Ein grosses Risiko besteht darin, dass alle Mitglieder für die gemeinsamen Schulden persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften.
Entscheidungen müssen grundsätzlich einstimmig getroffen werden, sofern die Partner nichts anderes vereinbart haben. Wenn die einfache Gesellschaft anfängt, ein grosses kaufmännisches Gewerbe zu führen, wandelt sie sich automatisch in eine Kollektivgesellschaft um.
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