Rechtslexikon
Beweismittel
Beweismittel sind alle Mittel, mit denen im Strafverfahren der Sachverhalt abgeklärt werden soll. Die wichtigsten Beweismittel sind in Art. 139 ff. StPO geregelt. Dazu gehören insbesondere Aussagen von Zeugen oder der beschuldigten Person, Gutachten von Experten, Urkunden sowie Sachbeweise wie Spuren oder Gegenstände. Grundsätzlich dürfen alle geeigneten Beweismittel verwendet werden, sofern sie rechtmässig erhoben wurden. Die Strafbehörden sind verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Beweise zu sammeln. Das Gericht entscheidet am Ende frei darüber, welchen Beweisen es glaubt. Diese Bewertung nennt man Beweiswürdigung.
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