Rechtslexikon

Anklage

Die Anklage ist die formelle Erklärung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Gericht, dass eine Person einer Straftat beschuldigt wird. Sie wird in einer sogenannten Anklageschrift festgehalten und ist in der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO), insbesondere in Art. 324 ff. StPO, geregelt. In der Anklage müssen die beschuldigte Person sowie die vorgeworfene Tat möglichst genau beschrieben werden, etwa mit Angaben zu Ort, Zeit und Art der Handlung. Das Gericht ist grundsätzlich an diesen beschriebenen Sachverhalt gebunden und darf niemanden wegen einer anderen Tat verurteilen, die nicht in der Anklage steht. Dadurch weiss die beschuldigte Person genau, wogegen sie sich verteidigen muss.

 

Mit der Einreichung der Anklage beendet die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchung und der Fall gelangt vor Gericht. Erst danach beginnt das eigentliche Gerichtsverfahren.

 

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