Rechtslexikon

Vollmacht

Eine Vollmacht erlaubt einer Person, im Namen einer anderen zu handeln. Das kann für Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse oder medizinische Entscheidungen gelten. Wer eine Vollmacht erteilt, bleibt jedoch für die Handlungen des Bevollmächtigten verantwortlich. Die rechtliche Grundlage ist im Obligationenrecht (OR), Art. 32 bis 40, geregelt.

 

Eine Vollmacht kann mündlich oder schriftlich erteilt werden, für einzelne Handlungen oder umfassend für mehrere Bereiche. Sie kann jederzeit von beiden Seiten widerrufen werden. Anwälte für Vertrags- oder Familienrecht können helfen, Vollmachten zu erstellen oder zu prüfen, damit Rechte klar geregelt und Missverständnisse vermieden werden.

 

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