Nebenkosten
Als Nebenkosten bezeichnet man im Mietrecht jene Kosten, die zusätzlich zur Nettomiete für den Gebrauch der Wohnung anfallen, etwa für Heizung, Warmwasser, Hauswartung oder Allgemeinstrom. Nebenkosten dürfen dem Mieter nur verrechnet werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Nebenkosten können pauschal oder als Akontozahlungen mit jährlicher Abrechnung erhoben werden. Bei einer Abrechnung hat der Mieter das Recht, Einsicht in die Belege zu verlangen.
Die Nebenkosten sind im Schweizer Mietrecht insbesondere in Art. 257a und 257b des Obligationenrechts (OR) geregelt. Danach dürfen nur jene Kosten als Nebenkosten verlangt werden, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen und ausdrücklich vereinbart wurden. Kosten für den normalen Unterhalt der Liegenschaft oder Verwaltungskosten des Vermieters dürfen grundsätzlich nicht als Nebenkosten auf den Mieter überwälzt werden.
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