Gläubiger
Als Gläubiger bezeichnet man eine Person oder ein Unternehmen, das von einer anderen Person eine Leistung verlangen kann. Diese Leistung besteht häufig in der Zahlung von Geld, kann aber auch eine andere Handlung sein, zum Beispiel die Lieferung einer Sache. Der Gläubiger ist somit diejenige Partei, der etwas geschuldet wird. Die andere Partei wird Schuldner genannt, weil sie die geschuldete Leistung erbringen muss.
Ein typisches Beispiel ist ein Darlehen: Die Bank ist Gläubigerin, weil sie die Rückzahlung des geliehenen Geldes verlangen kann. Wenn der Schuldner seine Verpflichtung nicht erfüllt, kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten, etwa eine Betreibung. Die Rechte und Pflichten von Gläubigern und Schuldnern sind im Obligationenrecht geregelt.
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