Veröffentlicht am 23. Mai 2024 |

Schulrecht in der Schweiz - häufige Fragen an Rechtsanwalt

Rechtsanwälte werden in der Schweiz insbesondere von Eltern betroffener Schüler immer häufiger mit Fragen aus dem Schulrecht (Bildungsrecht) konfrontiert. Im vorliegenden Beitrag listen wir einige der häufigsten Fragen auf, die sich im Schulrecht/Bildungsrecht stellen. Ausserdem geben wir einen kurzen Einblick in das Beschwerdeverfahren gegen Entscheide der Schulbehörde.

Was ist Schulrecht?

Unter Schulrecht versteht man diejenigen Rechtsnormen, die die Schule betreffen. Teilweise spricht man auch von Bildungsrecht. Das Schulrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Schülern und Lehrern, etwa im Rahmen von Prüfungsanfechtungen, bei Disziplinarverfahren wie Schulverweisen oder zum Beispiel bei Übertrittsentscheiden.

 

Im Grunde ist das Schulrecht in der Schweiz ein Querschnittsrechtsgebiet, das aus verschiedenen Teilrechtsgebieten besteht, zu denen unter anderem das Staatsrecht, das Verwaltungsrecht und das Privatrecht gehören. Bei Letzterem können zum Beispiel Fragen zum Sorgerecht von getrennt lebenden Eltern Auswirkungen auf den Bereich Schule haben. So haben nicht sorgeberechtigte Elternteile ein Mitspracherecht aber kein Mitentscheidungsrecht in Bezug auf das Kind in der Schule.

 

Ausserdem unterscheidet sich auch die Zuständigkeit für die Regelungen im Schulrecht und deren Vollzug je nach Schulstufe. So sind die Kantone mit ihren Gemeinden für die Regelung und den Vollzug im obligatorischen Bildungsbereich zuständig, wozu die Primarstufe und die Sekundarstufe I zählt. In Bezug auf die Sekundarstufe II, also die Allgemeinbildung und die Berufsbildung, sind für die Regelung sowohl die Kantone als auch der Bund zuständig, wohingegen der Vollzug in der Zuständigkeit der Kantone liegt.

Häufige Fragen im Schulrecht

Im Schulrecht müssen Rechtsanwälte eine Vielzahl von unterschiedlichen Fragen beantworten, von denen wir einige beispielhaft in der folgenden Übersicht aufgelistet haben:

 

  • Muss der Lehrer dem Schüler während des Unterrichts den Toilettengang erlauben?
  • Dürfen Lehrer einen Schüler nach Hause schicken?
  • Dürfen Schüler dauerhaft von der Schule ausgeschlossen werden?
  • Erfolgte die Zuteilung der Klasse korrekt?
  • Was muss die Schule bei Mobbing durch Schüler und/oder durch Lehrer unternehmen?
  • Welche Kleiderordnung darf in der Schule vorgeschrieben werden?
  • Können sich Kinder aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreien lassen?
  • Muss das Aufsichtspersonal auf Wunsch der Eltern in den Pausen verstärkt werden?
  • Ist der Schulweg zumutbar?
  • Was kann man gegen unterbliebene Empfehlungen für den Übertritt ans Gymnasium tun?
  • Was kann man gegen die nicht bestandene Aufnahmeprüfung am Gymnasium (Gymiprüfung) tun?
  • Welche Handhabung hat man gegen Verfahrensfehler bei einer Prüfung?
  • Kann man gegen einzelne Schulnoten vorgehen?
  • Wie müssen Noten für das Zeugnis gerundet werden?
  • Ab wann ist die Schulpflicht erfüllt?
  • Was kann man gegen die Nicht-Promotion unternehmen?
  • Welche Rechte haben Schüler mit besonderen Bedürfnissen?
  • Gibt es einen Anspruch auf eine Logopädie-Therapie?
  • Haben bestimmte Kinder einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung?
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Ablauf des Verfahrens im Schulrecht

Will man den Entscheid einer Schulbehörde anfechten, erfolgt das im sogenannten Beschwerdeverfahren, teilweise auch Rekursverfahren genannt. Dabei muss die Anfechtungsfrist eingehalten werden. Ein Beschwerdeverfahren dauert in der Regel mehrere Wochen, kann in Eilfällen auf Antrag aber auch beschleunigt werden.

 

Eltern der betroffenen Schüler haben Anspruch auf rechtliches Gehör. Um eine Stellungnahme zu dem jeweiligen Anliegen abgeben zu können, müssen die Eltern aber auch ausreichend über den Sachverhalt von der Schule beziehungsweise von der Schulbehörde informiert worden sein. Wenn die Begründung der Noten, die einem Entscheid der Schulbehörde zu Grunde liegen, durch diese erst nach Einreichung des Rekurses erfolgt, müssen die Eltern also nach Vorliegen der Noten-Begründung die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu beziehen.

Beratung durch Rechtsanwalt für Schulrecht

Wenn Sie beziehungsweise Ihr Kind Probleme in der Schule hat, sollte geprüft werden, ob eine Lösung durch das Schulrecht möglich ist. Hier kann Ihnen ein Anwalt Auskunft geben und Sie sowohl beraten als auch vor Behörden und Gerichten vertreten.

 

In der Kanzlei Morandi Schnider Rechtsanwälte und Notare können Ihnen mehrere Rechtsanwälte im schulrechtlichen Bereich helfen. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular, um einen Beratungstermin zu vereinbaren:

 

  • Telefon:
    • Büro in Solothurn: +41 32 623 91 91
    • Büro in Grenchen: +41 32 654 99 99
    • Büro in Herzogenbuchsee: +41 62 961 91 91

 

  • E-Mail: info@morandischnider.ch

 

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