Rechtslexikon

Wohnungsübergabeprotokoll

In einem Wohnungsübergabeprotokoll wird bei Einzug und Auszug festgehalten, welche Einrichtungen in dem Mietobjekt, also etwa der Mietwohnung, vorhanden sind, die Zählerstände sowie die Schäden. In der Regel wird auch notiert, wer diese Schäden zu vertreten hat, der Vermieter oder der Mieter. Es sollten auch Angaben zum Alter, zur Lage und zum Umfang der Beschädigungen gemacht werden, um die genaue Höhe des Schadenersatzes bestimmen zu können, den der Mieter zu zahlen hat. Teilweise wird im Wohnungsübergabeprotokoll ein pauschaler Schadenersatz für die vom Mieter zu vertretenden Mängel eingetragen. 

 

Auch die Rückgabe der Schlüssel sollte im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt werden, sofern keine separate Rückgabequittung erstellt wird. Es ist kein Muss, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Genauso wenig ist es ein Muss, das Protokoll zu unterschreiben. Von einer Unterschrift ist vor allem dann abzusehen, wenn man mit den Feststellungen im Protokoll, etwa zur Schadenersatzpflicht, nicht einverstanden oder diesbezüglich unsicher ist. 

 

Synonym für Wohnungsübergabeprotokoll werden auch die Begriffe Wohnungsabnahmeprotokoll, Wohnungsabgabeprotokoll und Wohnungsprotokoll verwendet.

 

 

Wie ein Wohnungsübergabeprotokoll idealerweise anzufertigen ist, um rechtlich standhalten zu können, erfahren Sie in einem Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte für Mietrecht.