Verwaltungsrat (VR)
Der Verwaltungsrat ist das Führungsorgan einer Aktiengesellschaft und trägt die oberste Verantwortung für das Unternehmen. Er hat unübertragbare Kernaufgaben, wie die Festlegung der Organisation, die Oberleitung der Firma und die Ernennung der Geschäftsleitung. Der VR muss dabei stets die Interessen der Gesellschaft wahren und alle Aktionäre gemäss dem Gesetz gleichbehandeln. Wenn Mitglieder des Verwaltungsrats ihre Sorgfaltspflichten verletzen, können sie unter Umständen persönlich für den daraus entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
Die Wahl der Verwaltungsräte erfolgt durch die Aktionäre in der Generalversammlung, wobei die Amtsdauer meist auf drei Jahre begrenzt ist. In modernen Konzernen wird zudem darauf geachtet, dass der VR durch unabhängige Experten ergänzt wird, um eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) zu sichern. Seine Aufgaben und Pflichten sind in den Art. 707 ff. des Obligationenrechts geregelt.
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