Verein
Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen mit einem gemeinsamen, nicht wirtschaftlichen Zweck, etwa im Sport, Kultur- oder Freizeitbereich. Zur Gründung braucht es Statuten und einen Vorstand. Der Verein ist im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt, und zwar in den Art. 60 bis 79 ZGB. Gemäss Art. 60 ZGB erlangt der Verein Rechtspersönlichkeit, sobald der Wille zur körperschaftlichen Organisation in den Statuten festgehalten ist und Organe vorhanden sind. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nur erforderlich, wenn der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt (Art. 61 ZGB).
Der Verein gehört zu den einfachsten Rechtsformen in der Schweiz und wird häufig für gemeinnützige Zwecke verwendet. Mitglieder eines Vereins haften grundsätzlich nicht persönlich für die Schulden des Vereins, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen. Das oberste Organ eines Vereins ist die Mitgliederversammlung, welche über wichtige Entscheidungen wie Statutenänderungen oder die Wahl des Vorstands entscheidet.
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