Rechtslexikon

Untermiete

Untermieter des Hauptmieters ist, wer für Räumlichkeiten in der Wohnung des Hauptmieters Miete zahlt, obwohl er nicht Vertragspartei des Hauptmietvertrages ist. Es ist zwar ratsam einen schriftlichen Untermietvertrag zu schliessen, allerdings ist dies nicht zwingend, damit ein Untermietverhältnis zustande kommt. 

 

Gemäss OR 262 bedarf die Untervermietung der Zustimmung des Vermieters. Jedoch darf dieser die Zustimmung nur verweigern, sofern der Hauptmieter sich gegenüber dem Vermieter weigert, die Untervermietungsbedingungen offenzulegen, ferner wenn diese Bedingungen gegenüber den Hauptmietvertragsbedingungen missbräuchlich sind oder sofern die Untervermietung wesentliche Nachteile für den Vermieter bedeutet.

 

Bei weiteren Fragen zur Untermiete kontaktieren Sie am besten einen Anwalt für Mietrecht.