Rechtslexikon

Strafregister

Das Strafregister ist ein staatliches Register, in dem bestimmte strafrechtliche Verurteilungen eingetragen werden. Es dient dazu, Informationen über Vorstrafen einer Person festzuhalten. Eingetragen werden vor allem Verbrechen und Vergehen, die rechtskräftig beurteilt wurden. Die Daten des Strafregisters dürfen nur von bestimmten Behörden oder in bestimmten Situationen eingesehen werden. Ein Eintrag kann beispielsweise bei Bewerbungen oder bei Bewilligungsverfahren eine Rolle spielen. Nach einer bestimmten Zeit werden die Einträge wieder gelöscht. Damit soll verhindert werden, dass eine Person dauerhaft wegen früherer Fehler benachteiligt wird.

 

Haben Sie Fragen zu einem Strafregistereintrag? Unsere Experten im Strafrecht beraten Sie.