Rechtslexikon

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren zur Erledigung leichterer Straffälle. Er wird von der Staatsanwaltschaft erlassen, wenn der Sachverhalt klar ist oder die beschuldigte Person die Tat anerkennt. Der Strafbefehl enthält bereits eine konkrete Strafe, zum Beispiel eine Geldstrafe oder Busse. Die beschuldigte Person kann innerhalb von zehn Tagen Einsprache erheben. Tut sie das nicht, wird der Strafbefehl automatisch zu einem rechtskräftigen Urteil. Das Verfahren findet ohne Gerichtsverhandlung statt. In der Schweiz wird ein grosser Teil der Straffälle auf diese Weise erledigt.

 

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