Rechtslexikon

Statuten

Statuten sind die grundlegenden Regeln einer juristischen Person, etwa einer AG, GmbH oder eines Vereins. Sie enthalten wichtige Bestimmungen zu Zweck, Organisation und Entscheidungsprozessen. Statuten sind für die Organe verbindlich und bilden die Grundlage der Tätigkeit der Organisation. Die Statuten legen fest, wie Einladungen zu Versammlungen erfolgen und welche Rechte die einzelnen Gesellschafter besitzen. Darüber hinaus können sie freiwillige Bestimmungen enthalten, die das tägliche Geschäft oder die Übertragung von Anteilen regeln. Jede Änderung der Statuten erfordert einen formellen Beschluss der Generalversammlung und muss notariell beurkundet werden. Da die Statuten im Handelsregister hinterlegt werden, sind sie für die Öffentlichkeit einsehbar und schaffen so Vertrauen bei Geschäftspartnern.

 

Bei Vereinen regeln die Statuten insbesondere Name, Sitz und Zweck der Organisation sowie deren Organe (Art. 60 Abs. 2 ZGB). Bei Kapitalgesellschaften wie der AG sind bestimmte Inhalte gesetzlich vorgeschrieben, etwa das Aktienkapital oder die Firma (Art. 626 OR). Statuten dienen somit als eine Art „Verfassung“ der Organisation.

 

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