Rechtslexikon

Scheidung

Die Scheidung ist die juristische Auflösung der Ehe durch einen Richterspruch. Um die Scheidung rechtshängig zu machen, können die Eheleute die Scheidung gemeinsam beim Gericht begehren (Scheidung auf gemeinsames Begehren) oder kann ein Ehegatte gegen den Willen des anderen Ehegatten allein Klage erheben (Scheidung auf Klage). Letzteres ist aber nur möglich, wenn die Ehegatten mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben. Sollte die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar sein, kann die Scheidung auch vor Ablauf der zweijährigen Trennungszeit vom Ehegatten verlangt werden, sofern ihm diese schwerwiegenden Gründe nicht zuzurechnen sind.

 

Abzugrenzen ist die gerichtliche Scheidung von der gerichtlichen Trennung. Bei der gerichtlichen Trennung bleibt die Ehe bestehen und nur der gemeinsame Ehegattenhaushalt wird auf unbestimmte Zeit beendet.

 

Wenn Sie sich zum Thema Scheidung beraten lassen möchten, sollten Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden.