Revisionsstelle
Die Revisionsstelle fungiert als unabhängiger Kontrolleur, der die Buchhaltung und die Jahresrechnung einer Gesellschaft prüft. Ihre Hauptaufgabe ist es festzustellen, ob die finanzielle Darstellung der Firma den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht. Weitere Aufgaben der Revisionsstelle sind im Obligationenrecht in den Art. 727 ff. geregelt. Es wird zwischen einer umfassenden ordentlichen Revision für grosse Unternehmen und einer eingeschränkten Revision für kleinere Betriebe unterschieden. Die Revisoren müssen vollkommen unabhängig von der Geschäftsführung sein, um ein objektives Urteil abgeben zu können.
Nach Abschluss ihrer Prüfung erstellen sie einen Bericht an die Generalversammlung, der die Grundlage für die Genehmigung der Jahresrechnung bildet. Kleine Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können unter bestimmten Bedingungen ganz auf diese Prüfung verzichten, was als „Opting-out“ bezeichnet wird (OR 727a).
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