Mobbing
Im Arbeitsrecht ist auch von Mobbing am Arbeitsplatz die Rede, um diese Art des Mobbings vom Mobbing in der Schule oder in der Familie zu unterscheiden. Mobbing am Arbeitsplatz ist dann anzunehmen, wenn es zu systematischen Handlungen seitens einer Person oder einer Gruppe kommt, die darauf abzielen, das Mobbingopfer aus dem Arbeitsverhältnis hinauszudrängen oder zumindest dessen Chancen, sich an seinem Arbeitsplatz zu entfalten – etwa durch Beförderungen -, zu verringern. Wenn der eigene Chef am Mobbing beteiligt ist, spricht man insofern auch von Bossing.
Der Begriff Mobbing findet sich zwar nicht im Gesetz, arbeitsrechtlich übersetzt versteht man unter Mobbing aber die Verletzung der persönlichen Integrität des Arbeitnehmers, die durch Art. 6 I ArG (Arbeitsgesetz) geschützt ist, wo es heisst, dass der Arbeitgeber «die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen» hat.
Wegen Mobbings am Arbeitsplatz sollten Sie sich frühzeitig von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.