Rechtslexikon

Konkurs

Der Konkurs ist eines von drei Insolvenzverfahren in der Schweiz, neben dem Nachlassverfahren und dem Konkursaufschub. Zur Konkurseröffnung durch ein Gericht kann es dann kommen, wenn Unternehmen oder Privatpersonen nicht mehr in der Lage sind, ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

 

Geregelt ist das Konkursverfahren insbesondere im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Die Konkurseröffnung erfolgt durch das zuständige Gericht. Teilweise muss der gerichtlichen Konkurseröffnung – dem Konkursdekret beziehungsweise der Konkurserkenntnis – eine Betreibung vorangehen (Konkursbetreibung).

 

Wenn Sie eine Beratung in Konkurssachen benötigen oder eine Rechtsvertretung, können Sie sich an einen Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht wenden.