Rechtslexikon
Konkurrenzverbot
Ein Konkurrenzverbot verpflichtet Arbeitnehmer oder Vertragsparteien, während oder nach Vertragsende keine konkurrenzierende Tätigkeit auszuüben. Im Arbeitsrecht muss ein nachvertragliches Konkurrenzverbot schriftlich vereinbart sein und zeitlich, örtlich und sachlich angemessen beschränkt werden. Ist das Konkurrenzverbot übermässig, kann es vom Gericht reduziert oder aufgehoben werden.
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