Kommanditgesellschaft (KmG)
Die Kommanditgesellschaft ist eine spezielle Form der Personengesellschaft, die aus zwei unterschiedlichen Typen von Partnern besteht und in den Art. 594 ff. des Obligationenrechts geregelt. Die Komplementäre haften unbeschränkt mit ihrem ganzen Vermögen und leiten die Geschäfte der Firma. Die Kommanditäre hingegen sind reine Geldgeber, deren Haftung auf einen bestimmten, im Handelsregister eingetragenen Betrag (die Kommanditsumme) begrenzt ist.
Diese Aufteilung ermöglicht es Personen, in ein Unternehmen zu investieren, ohne ihr gesamtes Hab und Gut zu riskieren. Kommanditäre haben zwar Kontrollrechte, dürfen aber normalerweise keine Geschäftsführungsentscheide fällen oder die Firma nach aussen vertreten. Wie die Kollektivgesellschaft wird auch die Kommanditgesellschaft im Handelsregister eingetragen, wobei die Haftungsbeschränkung des Kommanditärs erst mit diesem Eintrag voll wirksam wird.
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