Die Abkürzung GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Gesellschaftsrecht der Schweiz ist die Rechtsform GmbH eine personenbezogene Kapitalgesellschaft. Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Haftung der Gesellschafter der GmbH ist beschränkt auf das Gesellschaftskapital

 

Eine persönliche Haftung ist unter bestimmten Voraussetzungen bei Geschäftsführern möglich, was auch Gesellschafter betreffen kann, sofern diese Geschäftsführer sind (geschäftsführende Gesellschafter). Im Übrigen trifft die Gesellschafter nur dann eine persönliche Haftung, sofern die Statuten Nachschuss- beziehungsweise Nebenleistungspflichten vorsehen.

 

Geregelt ist die GmbH insbesondere im Schweizer Obligationenrecht (OR), und zwar vor allem in den Artikeln 772 bis 827 OR. Gemäss Artikel 773 OR muss das Stammkapital der Schweizer GmbH mindestens 20’000 CHF betragen.

 

 

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