Rechtslexikon

Geschädigte Person

Als geschädigte Person gilt jemand, der durch eine Straftat unmittelbar in seinen Rechten verletzt wurde. Die Definition findet sich in Art. 115 StPO. Beispiele sind etwa das Opfer eines Diebstahls oder eine Person, die durch eine Körperverletzung geschädigt wurde. Geschädigte Personen haben gewisse Informationsrechte im Verfahren. Wenn sie aktiv am Strafverfahren teilnehmen möchten, müssen sie sich als Privatklägerschaft erklären. Dann können sie zum Beispiel Akteneinsicht verlangen oder Beweisanträge stellen. Ihre Teilnahme ermöglicht es, auch die Interessen der Opfer im Strafverfahren zu berücksichtigen.

 

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