Rechtslexikon

Genossenschaft

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens sieben Personen, die gemeinsam ihre wirtschaftlichen Interessen fördern wollen. Im Zentrum steht nicht die Erzielung von maximalem Profit für externe Anleger, sondern der Nutzen für die eigenen Mitglieder (Selbsthilfe). Ein prägendes Merkmal der Genossenschaft ist das Kopfstimmrecht: Jedes Mitglied hat unabhängig von seiner finanziellen Beteiligung genau eine Stimme.

 

Das Genossenschaftskapital ist variabel, da Mitglieder jederzeit ein- und austreten können, was bei einer AG viel komplizierter wäre. Bekannte Beispiele sind die Migros, Coop oder Raiffeisenbanken sowie zahlreiche lokale Wohnbaugenossenschaften. Die Haftung der Mitglieder für Schulden der Genossenschaft ist in der Regel ausgeschlossen, sofern die Statuten nichts anderes festlegen.

 

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