Rechtslexikon

Erbvertrag

Beim Erbvertrag schliesst der Erblasser mit einer anderen Partei oder mehreren anderen Parteien einen Vertrag ab, in dem der Nachlass geregelt wird. Der Unterschied von Erbvertrag und Testament ist im Wesentlichen, dass der Testierende sein Testament einseitig ändern kann oder sogar komplett widerrufen. Die Aufhebung des Erbvertrages ist nur durch schriftliche Übereinkunft aller Vertragsparteien möglich. Wenn nur eine Änderung des Erbvertrages gewünscht ist, muss diese Änderung in Form eines Erbvertrages vorgenommen werden.

 

In Bezug auf die Form, die zur Gültigkeit des Erbvertrages erforderlich ist, gilt, dass der Erbvertrag der öffentlichen Beurkundung bedarf, also vor einem Notar oder einer anderen Urkundsperson beurkundet werden muss. Ferner müssen bei der Willensäusserung der Vertragsparteien und der Unterzeichnung des Erbvertrages neben dem Notar beziehungsweise neben der Urkundsperson zwei Zeugen anwesend sein.

 

In einem Erbvertrag kann zum Beispiel geregelt werden, dass die Nachkommen auf ihre Pflichtteilsansprüche verzichten, sofern die Eltern sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen wollen.

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Erbvertrages benötigen oder sonstige Fragen zum Thema Erbvertrag haben, können Ihnen unsere Anwälte für Erbrecht gerne weiterhelfen.