Durchgriff
Von Durchgriff beziehungsweise Durchgriffshaftung spricht man im Konzernrecht (Teil des Gesellschaftsrechts), wenn Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen statt auf die eigentlich als Schuldnerin in Betracht kommende Tochtergesellschaft auf die dahinterstehende Muttergesellschaft zugreifen können beziehungsweise statt auf eine Untergesellschaft auf die Obergesellschaft. Eine solche Durchgriffsmöglichkeit soll Rechtsmissbrauch verhindern, indem in solchen Fällen keine Gesellschaft vor eine andere geschoben werden kann.
Gesetzlich geregelt ist das Rechtsinstitut des Durchgriffes in der Schweiz nicht, jedoch ist die Durchgriffshaftung ein fester Bestandteil in der Rechtsprechung und in der Literatur zum Konzernrecht.
Wenn Sie sich zur Durchgriffshaftung beraten oder vertreten lassen möchten, können Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht konsultieren.