Rechtslexikon

Dividende

Die Dividende ist der Anteil am Reingewinn einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgezahlt wird. Über die Höhe und die Ausschüttung der Dividende entscheidet die Generalversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrats. Aktionäre haben jedoch keinen automatischen Anspruch auf eine Auszahlung, da die Firma den Gewinn auch für Investitionen zurückbehalten kann. Bevor eine Dividende gezahlt werden darf, müssen zwingend gesetzlich vorgeschriebene Reserven gebildet werden, um die finanzielle Stabilität der Firma zu sichern.

 

Die Verteilung erfolgt im Verhältnis zum eingezahlten Nennwert der Aktien, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder bei hohen Verlusten darf die Gesellschaft keine Dividenden ausschütten, um das Kapital zu schützen.

 

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