Rechtslexikon

Beschuldigte Person

Als beschuldigte Person gilt im Strafverfahren jede Person, gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird oder gegen die Anklage erhoben wurde. Die Stellung der beschuldigten Person ist in der StPO geregelt, insbesondere in Art. 111 ff. StPO. Sie hat verschiedene Rechte, etwa das Recht zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen. Zudem darf sie einen Anwalt beiziehen und Beweisanträge stellen. Gleichzeitig muss sie bestimmte Verfahrenshandlungen dulden, etwa eine Einvernahme oder unter Umständen eine medizinische Untersuchung.

 

Die Stellung als beschuldigte Person endet erst mit einem rechtskräftigen Urteil oder mit der Einstellung des Verfahrens. Während des gesamten Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

 

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