Rechtslexikon

Baubewilligungsverfahren

In der Regel benötigt man für Bauvorhaben in der Schweiz eine Baubewilligung. Zunächst muss man dazu ein Baugesuch – auch Bauantrag oder Baueingabe genannt – bei der zuständigen Behörde stellen. Im Anschluss findet dann das Baubewilligungsverfahren statt, während dem geprüft wird, ob bei der Realisierung des Bauvorhabens die Gesetze eingehalten würden. 

 

Man unterscheidet das ordentliche Baubewilligungsverfahren und das vereinfachte  Baubewilligungsverfahren. Bei Letzterem entfallen die Aussteckung des Bauvorhabens, die öffentliche Bekanntmachung und die öffentliche Auflage. Daneben gibt es noch das Anzeigeverfahren, bei dem zusätzlich auch noch die Baubewilligung entfällt.

 

Beim ordentlichen Baubewilligungsverfahren wird die Öffentlichkeit über das Baugesuch informiert, womit die von dem Bauvorhaben Betroffenen die Chance erhalten, sich gegen das Bauvorhaben im Rahmen der sogenannten Baueinsprache zur Wehr zu setzen.

 

Weitergehende Informationen zum Baubewilligungsverfahren erhalten Sie von einem unserer Anwälte für Baurecht.