Rechtslexikon

Auskunftsperson

Eine Auskunftsperson ist eine Person, die im Strafverfahren Informationen geben kann, jedoch nicht als Zeugin oder Zeuge befragt wird. Die Regelung dazu findet sich in Art. 178 StPO. Dazu gehören beispielsweise Personen, die selbst möglicherweise in die Tat verwickelt sein könnten, oder Opfer, die als Privatklägerschaft auftreten. Auch Kinder unter 15 Jahren oder Personen mit eingeschränkter Urteilsfähigkeit werden oft als Auskunftspersonen befragt.

 

Im Unterschied zu Zeugen unterliegen Auskunftspersonen in der Regel keiner strengen Wahrheitspflicht. Sie müssen jedoch über ihre Rechte und Pflichten informiert werden, bevor die Befragung beginnt. Ihre Aussagen können trotzdem für die Aufklärung des Sachverhalts wichtig sein.

 

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