Rechtslexikon

Änderungskündigung

Unter einer Änderungskündigung versteht man eine normale Kündigung des bisherigen Arbeitsvertrages verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages, der in der Regel veränderte Bedingungen enthält. Für die Kündigung selbst gelten die normalen Kündigungsregelungen. Wird das Angebot zum Abschluss des neuen Vertrages nicht vom Arbeitnehmer angenommen, wird aus der Änderungskündigung also eine normale Kündigung.

 

Nimmt der Arbeitnehmer den neuen Arbeitsvertrag hingegen an, setzt sich zwar der alte Arbeitsvertrag nicht fort, das sogenannte Arbeitsverhältnis wird aber nicht unterbrochen, weshalb dem Arbeitnehmer bei Normen im Obligationenrecht (OR), in denen sich die Dienstjahre nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richten, auch die Zeit vor der Änderungskündigung angerechnet wird.

 

Bei Fragen rund um das Thema Änderungskündigung helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte im Arbeitsrecht gerne weiter.