Rechtslexikon

Beschlagnahme

Die Beschlagnahme ist eine Zwangsmassnahme im Strafverfahren, bei der Gegenstände oder Vermögenswerte vorübergehend von den Behörden sichergestellt werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in Art. 263 ff. StPO. Beschlagnahmt werden können zum Beispiel Beweismittel, Vermögenswerte zur Sicherung von Verfahrenskosten oder Gegenstände, die später eingezogen werden sollen. In der Regel wird die Beschlagnahme von der Staatsanwaltschaft angeordnet.

 

In dringenden Situationen darf auch die Polizei Gegenstände vorläufig sicherstellen. Die betroffene Person erhält normalerweise ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände. Gegen eine Beschlagnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsmittel eingelegt werden.

 

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